Lebenshilfe Stiftung Plön
Die Stiftung freut sich über jede Spende, egal wie groß sie ist!
Sie dankt allen bisherigen und zukünftigen Spendern.
Bei Hilfe und Förderung von Menschen mit Hilfebedarf, kommt es immer wieder zu finanziellen Problemen, weil der Staat nur begrenzte Mittel zur Verfügung stellt oder stellen kann.
Der Begriff Inklusion bedeutet selbstbestimmt leben, arbeiten, wohnen und Freizeit gestalten.
2002 erhielt die Kreisvereinigung einen großen Betrag aus einer Erbschaft. Um diesen Betrag langfristig und nachhaltig für Menschen mit Hilfebedarf zur Verfügung zu stellen, entstand die Lebenshilfe Stiftung Plön. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in der Trägerschaft der Lebenshilfe Kreisvereinigung Plön e. V. .
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit geistiger Behinderung im Kreis Plön. Der Stiftungsgrundstock ist fest angelegt und darf nicht angetastet werden. Nur die Erträge werden für die Unterstützung und Förderung von Menschen mit Hilfebedarf im Kreis Plön eingesetzt.
Gemäß Stiftungssatzung besteht der Stiftungsvorstand aus 5 Personen, die vom Vorstand der Kreisvereinigung für 3 Jahre bestellt werden. Nur 2 Mitglieder dürfen gleichzeitig dem Vorstand der Kreisvereinigung angehören. Alle sind ehrenamtlich tätig.
Der Stiftungsvorstand verwaltet das Stiftungsvermögen.